BIO-PRODUKTION


WAS ES IST?


Der ökologische Landbau wird durch die EG-Verordnung 834/07 geregelt. Darin werden neben den technischen Produktionsstandards die für Pflanzenschutz, Düngung, Zubereitung und Lagerung erlaubten Produkte sowie die Kennzeichnungsregeln für Produkten aus biologischem Anbau definiert.

Genetisch veränderte Organismen (GVO) und deren Erzeugnisse sind ausdrücklich für den Einsatz im ökologischen Landbau ausgeschlossen.

WIE ERKENNT MAN EIN BIO-PRODUKT?


Die Kennzeichnung von Bio-Produkten muss die folgenden Angaben enthalten:

    • Konformität mit der Verordnung (EU) 2018/848
    • Vorhandensein des LOGOS
    • Angabe der Kontrollstelle (IT BIO 009)“ mit dem entsprechenden Code der Zertifizierungsstelle (z.B. IT BIO 009)
    • Angabe der geografischen Herkunft des Anbaus der Rohstoffe

NATURATTIVA UND DER ÖKOLOGISCHE LANDBAU


Naturattiva ist von der Zertifizierungsstelle CCPB zertifiziert und jede Verpackung ist mit folgendem Label versehen:

Naturattiva
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